AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von
Irina Rasskasov – IRA Trauerrede
gegenüber privaten Auftraggebern (B2C) sowie Bestattungshäusern (B2B).
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2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche oder mündliche Beauftragung,
• Terminbestätigung,
• oder durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung.
Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen. Der vereinbarte Termin wird exklusiv reserviert.
Eine nachträgliche einseitige Lösung vom Vertrag entbindet nicht von den vereinbarten Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 7 (Rücktritt / Stornierung).
Bei Dienstleistungen mit festem Veranstaltungstermin beginnt die Vorbereitung unmittelbar nach Vertragsabschluss.
Ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht nicht.
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3. Leistungsumfang
Die Leistung umfasst – je nach individueller Vereinbarung – insbesondere:
• persönliches oder digitales Vorgespräch
• individuelle Ausarbeitung der Trauerrede
• Abstimmung mit Angehörigen oder Bestattungshaus
• Begleitung und Durchführung der Zeremonie
Alle Leistungen erfolgen individuell und werden nicht nach standardisierten Vorlagen erstellt.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
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4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. der individuellen Vereinbarung.
Fahrtkosten werden gesondert berechnet, sofern kein digitales Vorgespräch erfolgt. Die Berechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Die Rechnungsstellung kann – je nach Absprache – an private Auftraggeber oder an das beauftragende Bestattungshaus erfolgen.
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5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Erstellung der Trauerrede notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Für unvollständige oder fehlerhafte Angaben wird keine Haftung übernommen.
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6. Terminverschiebung
Eine Terminverschiebung innerhalb Nordrhein-Westfalens ist kostenfrei möglich, sofern der neue Termin organisatorisch realisierbar ist.
Bei Zeremonien außerhalb Nordrhein-Westfalens – insbesondere bei größerer Entfernung – können zusätzliche Kosten entstehen, sofern bereits Reise- oder Übernachtungsleistungen gebucht wurden.
Im Falle einer Terminverschiebung trägt der Auftraggeber:
• bereits entstandene Reise- oder Hotelkosten
• sowie eventuelle Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren
Eine entsprechende Anpassung der Vergütung ist nicht zulässig.
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7. Rücktritt / Stornierung
Mit der Terminbestätigung wird der vereinbarte Termin verbindlich reserviert.
Da Trauerfeiern häufig kurzfristig stattfinden – insbesondere bei Erdbestattungen mit gesetzlicher Frist – beginnt die Vorbereitung unmittelbar nach Beauftragung.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:
• Erfolgt die Stornierung nach Beginn der Ausarbeitung der Rede, wird ein pauschaler Ausfallbetrag von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
• Ist die Rede bereits vollständig ausgearbeitet, wird das volle Honorar fällig.
• Bei sehr kurzfristiger Stornierung (z. B. innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin) wird ebenfalls das volle Honorar berechnet.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung.
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8. Nutzung technischer Ausstattung
Sofern für die Durchführung der Zeremonie technische Ausstattung bereitgestellt wird, erfolgt die Nutzung im Rahmen der vereinbarten Leistung.
Für Schäden an der bereitgestellten Technik, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch Dritte entstehen, haftet der Auftraggeber.
Reparatur- oder Ersatzkosten werden in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.
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9. Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung unmöglich machen, wird keine Haftung übernommen.
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10. Verhinderung / Höhere Gewalt
Sollte die Durchführung aufgrund unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Umstände (z. B. plötzliche Erkrankung, Stimmverlust, Unfall, höhere Gewalt oder erhebliche Verkehrsbehinderungen) nicht persönlich möglich sein, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
In diesem Fall bestehen folgende Möglichkeiten:
• Bereitstellung der vollständig ausgearbeiteten Rede zur eigenständigen Verlesung
• Vermittlung einer geeigneten Vertretung, sofern möglich
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
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11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.